Informationen für Projektverantwortliche zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Projektförderung, Stand: 8. Januar 2021

Die nachfolgenden Regelungen werden regelmäßig überprüft und der äußerst dynamischen Situation angepasst. Sie gelten ab 01.01.2021 und grundsätzlich für das Jahr 2021 und im Fall der Online-Stipendien bis zum Ende des Wintersemesters 2021/22, stehen aber unter dem Vorbehalt, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie in diesem Zeitraum keine physische Mobilitäten zulassen. Diese Regelungen können angepasst oder frühzeitig beendet werden, wenn sich regionale oder grundsätzliche Änderungen in der coronabedingten Situation ergeben. Bitte beachten Sie das jeweilige Aktualisierungsdatum der nachfolgenden Ausführungen.

Das charakteristische Merkmal der Projektförderung des DAAD besteht darin, dass der DAAD nur mit seinen Zuwendungsempfängern - das sind zum überwiegenden Teil deutsche Hochschulen - ein unmittelbares Rechtsverhältnis eingeht. Grundlage dafür bildet der Zuwendungsvertrag. Der Hochschule als Zuwendungsempfänger (ZE) obliegt die Verantwortung für das Projektpersonal und für die Geförderten innerhalb der vom DAAD geförderten Projekte. Die nachfolgenden Regelungen bilden somit für ZE einen Orientierungsrahmen, innerhalb dessen sie sich nach eigenem Ermessen bewegen und Entscheidungen treffen können.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte das für Sie zuständige Fachreferat.

A. Online-Beginn von Maßnahmen mit späterem Übergang zu physischer Mobilität

B. Online-Durchführung von Maßnahmen (als Ersatz für physische Mobilität)

C. Veranstaltungen

D. Projektfinanzierung