Häufig gestellte Fragen

Sie haben noch Fragen? Wir geben Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen und zeigen Ihnen die entsprechende Informationsseite im DAAD-Webangebot. Falls Sie dann noch immer Klärungsbedarf haben, nutzen Sie unser . Falls Ihnen unklare Begriffe begegnen, schauen Sie in unser Glossar am Ende der Seite.
Fragen zur Vorbereitung
Die Akademischen Auslandsämter der deutschen Hochschulen beraten Sie in Fragen rund ums Thema „Auslandsstudium“. Eine Liste der Akademischen Auslandsämter finden Sie im .
Wenn Sie schon wissen, was Sie wo studieren möchten, dann schauen Sie sich unsere an. Dort finden Sie meist eine oder mehrere Datenbanken , die Ihnen eine Liste der Hochschulen in Ihrem Zielland ausgibt, an denen Sie Ihr Fach studieren können.
Ob und welches Visum Sie benötigen, ob ein gültiger Personalausweis reicht oder ein Reisepass erforderlich ist, erfahren Sie unter „“ Diese und weitere Informationen zum Thema Einreise und Arbeiten im Ausland erhalten Sie auch bei den . Einen Service zur Beantragung von Visa finden Sie bei .
Haben Sie sich dafür entschieden, einen Teil Ihres Studiums (oder sogar ein Vollstudium) im Ausland durchzuführen, sollten Sie möglichst frühzeitig - mindestens ein Jahr im voraus - damit beginnen, Informationen zu sammeln.
Frühere Stipendiatinnen und Stipendiaten des DAAD haben am Ende ihrer Stipendienzeit immer wieder mitgeteilt, dass nur eine rechtzeitige Planung einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt ermöglicht, und dass sie allen raten mit dieser Planung besser schon 18 Monate vorher zu beginnen.
Fragen zu Studiengängen im Ausland
In welchen Ländern und an welchen Hochschulen Ihr Studienfach angeboten wird, erfahren Sie auf der entsprechenden .
Geben Sie Ihr gewünschtes Ziellland an. Dort finden Sie die Rubrik „Studieren und leben in....“. Im Abschnitt „Hochschulen“ wird Ihnen für die meisten Länder eine oder mehrere Datenbanken angezeigt mit deren Hilfe Sie „Ihren“ gewünschten Studiengang finden können.
Finden Sie „Ihren Studiengang“ nicht, wählen Sie ein verwandtes oder ähnliches Fach aus, da die Fächerbezeichnungen zum deutschen nicht immer deckungsgleich sind und einige Fächer in anderen Ländern nicht angeboten werden und umgekehrt.
Einige Hochschulen bieten Studiengänge an mit denen gleichzeitig ein deutscher und ausländischer Abschluss erworben werden kann.
Eine Auflistung dieser Hochschulen finden Sie für die Bereiche Wirtschafts-und Ingenieurwissenschaften unter oder auf den entsprechenden Webseiten der Hochschulen. Dort finden Sie meist eine eigene Seite „Internationale Studiengänge.“
Informationen zu deutschsprachigen Studiengängen im Bereich Medizin finden Sie unter Besonderheiten einzelner Studiengänge > Medizin.
Im Studiengang Rechtswissenschaften kann ein zusätzlicher akademischer Grad - Master of Laws (LL.M.) erworben werden. Unter welchen Vorausetzungen und wo Sie diesen Grad erhalten, zeigt Ihnen die Rubrik Besonderheiten einzelner Studiengänge > Jura.
Im Bereich Wirtschaftswissenschaften kann ein zusätzlicher akademischer Grad - Master of Business Administration (MBA) erworden werden. Unter welchen Vorausetzungen und wo Sie diesen Grad erhalten, erfahren Sie unter Besonderheiten einzelner Studiengänge > Wirtschaftswissenschaften.
In diesem Fall weichen Sie bitte auf ein verwandtes Fach aus oder suchen einen Oberbegriff. Nicht alle Studienfächer, die in Deutschland angeboten werden, gibt es im Ausland in der gleichen Form.
Eine große Anzahl von finden Sie in der Übersicht der Vermittlungsprogramme des DAAD sowie innerhalb der Stipendienprogramme.
Eine Übersicht (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) über die Sprachkursangebote an Hochschulen und Sprachkurse weltweit bieten wir Ihnen in der Rubrik „Sprachen lernen“.
Diese Teilbereiche der medizinischen Hochschulausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland absolviert werden. Mehr dazu unter Besonderheiten einzelner Studiengänge > Medizin.
Der praktische Teil der juristischen Hochschulausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland absolviert werden. Mehr dazu unter Besonderheiten einzelner Studiengänge > Jura.
Fragen zur Anerkennung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen
Bei dieser Frage gibt es keine einheitlichen Regelungen, so dass es in einigen Fällen zu Problemen kommen kann. Unerlässlich ist daher die rechtzeitige Klärung mit den zuständigen Stellen vor der geplanten Ausreise.
Detailierte Informationen finden Sie unter Studieren im Ausland > Anerkennung von Leistungen und Abschlüssen.
Die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in Studiengängen, die mit einer Hochschulprüfung abschließen (Diplom, Magister, Bachelor, Master), nehmen die deutschen Hochschulen vor, an denen das Studium fortgesetzt werden soll. Die Hochschulen sind ebenfalls zuständig für die Anrechnung von Prüfungsleistungen im Hinblick auf eine Promotion.
Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien und Prüfungsleistungen in Studiengängen, die mit einer Staatsprüfung abschließen, sind in den einzelnen Bundesländern in der Regel die entsprechenden Landesministerien zuständig.
Eine Liste der zuständigen Stellen nach Bundesland und Fachbereich finden Sie unter der Rubrik
Auf Grund der föderalistischen Struktur der Bundesrepublik Deutschland und der Autonomie der Hochschulen gibt es bei dieser Frage keine einheitlichen Regelungen, sodass es in einigen Fällen zu Problemen kommen kann.
Unproblematisch ist die Frage bei integrierten/europäischen Studiengängen, hilfreich können auch Hochschulkooperationen sein. Eine Übersicht bestehender internationaler Kooperationen finden Sie im
Um diese Problematik zu beseitigen dient die Umsetzung der und zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums wurde der (u.a. Einführung der einheitlichen Bachelor-, Masterstudiengänge) in Gang gesetzt. Informationen zu den Hintergründen, den Inhalten und dem Stand der Umsetzung finden Sie auf den
Förderung / Finanzierungsmöglichkeiten
Nein, der DAAD fördert weder Studienanfänger noch ein Vollstudium im Ausland.
Die Bewerber müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im zweiten Fachsemester bzw. in der zweiten Hälfte des ersten Studienjahres ihres Studiums an einer Hochschule in Deutschland befinden (Ausnahmen in einigen Programmbeschreibungen). Genauere Informationen über die Spezifika der einzelnen Förderprogramme finden Sie in unserer
Ja, hier einige Links zu weiterführenden Seiten:
Der bietet u.a. eine Sammlung von Links zum Themenbereich "Bildung/Erziehung/Studentenhilfe" und „Wissenschaft/Forschung“.
Weitere Infos bietet die DAAD-Seite . sowie unsere Link-Tipps bei Wahl der Rubrik „Übergreifende Themen > Stipendien / Finanzierungsmöglichkeiten“.
Die Form der Bewerbung kann von Stipendium zu Stipendium variieren. Lesen Sie daher unbedingt die Programmbeschreibung des jeweiligen Stipendiums sorgfältig durch! Sie finden die Programmbeschreibung des jeweiligen Stipdiums in der Stipendien-Suche.
Alternativen zum Auslandsstudium
Eine Anzahl von Vermittlungs- und Informationsstellen bietet Ihnen die Seite Vermittlungsprogramme des DAAD, Infos zur finanziellen Förderung finden Sie in der Übersicht Stipendienprogramme.
Eine Übersicht (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) über die Sprachkursangebote für bestimmte Länder, Sprachen oder Regionen bieten wir Ihnen in der Rubrik Sprachen lernen.
Diese Teilbereiche der medizinischen Hochschulausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland absolviert werden. Mehr dazu unter Besonderheiten einzelner Studiengänge > Medizin.
Der praktische Teil der juristischen Hochschulausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland absolviert werden. Mehr dazu unter Besonderheiten einzelner Studiengänge > Jura.
Nein, für diese Bereiche sind andere Organisationen zuständig. Informationen zu diesen Themenbereichen - alternative Wege ins Ausland - finden Sie auf dem Web-Portal „“. Eine erste Orientierungshilfe zu alternativen Auslandsaufenthalten wie Au-Pair und Freiwilligendienst finden Sie auch unter Noch kein Student > Wege ins Ausland > Alternative Auslandsaufenthalte.