Wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien

Sie möchten sich um ein DAAD-Stipendium bewerben?
Informationen und Antworten auf Fragen zu Bewerbungsvoraussetzungen und -anforderungen, zur Vorbereitung und Erstellung Ihrer Bewerbung und dem anschließenden Auswahlverfahren finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Für manche Programme können besondere Regelungen gelten. Diese entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung in der .
1. Wer kann sich für ein Stipendium bewerben?
Die Stipendien stehen für Studierende, Absolventen, Doktoranden und Promovierte von staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulen zur Verfügung. Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen für ein DAAD-Auslandsstipendium bewerben. Sie finden nähere Informationen zu diesen Voraussetzungen.2. Ich bin im Bachelorstudium – ab welchem Semester kann ich mich für ein Stipendium bewerben?
Wenn Sie im Bachelorstudium (oder einem sonstigen grundständigen Studium, z.B. Diplom, Staatsexamen) eingeschrieben sind, müssen Sie sich bei Bewerbungsschluss mindestens im zweiten Fachsemester befinden.
In den Fachbereichen Musik, Bildende Künste/Design/Film, Darstellende Kunst (Tanz/Schauspiel/Regie/Musical) müssen Sie bei Bewerbungsschluss mindestens im dritten Fachsemester sein.
Für Bewerberinnen und Bewerber der Fachrichtung Medizin: Als Humanmediziner müssen Sie bei Bewerbungsschluss den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden haben und spätestens bis zum Stipendienantritt den Nachweis erbringen, dass Sie das erste klinische Jahr absolviert haben. Zahn- und Tiermediziner müssen zum Bewerbungsschluss mindestens die Ärztliche Vorprüfung in der dafür vorgesehenen Zeit (Zahnmedizin fünf Semester, Tiermedizin vier Semester) bestanden haben; es wird außerdem erwartet, dass der erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung noch vor Stipendienantritt abgelegt wird.3. Ich habe mein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, möchte mich aber für ein Programm bewerben, das einen ersten Hochschulabschluss voraussetzt. Ist das möglich?
Ja, das Hochschul-Abschlusszeugnis (z.B. Bachelorabschlusszeugnis) kann bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden. In jedem Fall müssen die bisherigen Studienleistungen mit der Bewerbung nachgewiesen werden. Details dazu finden Sie in der jeweiligen Programmausschreibung in der4. Gibt es eine Altersbeschränkung für DAAD-Stipendien?
Nein, es gibt in aller Regel keine Altersbeschränkung. Einzelne Ausnahmen gibt es in Programmen, in denen die Gastinstitution im Ausland oder ein ausländischer Partner dies ausdrücklich vorgibt. In manchen Stipendienprogrammen gilt lediglich die Einschränkung, dass der letzte Abschluss nur eine bestimmte Zeit zurückliegen darf (siehe Frage 5). Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Programmausschreibung in der .5. Mein Hochschulabschluss bzw. mein Promotionsbeginn liegt länger zurück, als in den Bewerbungsvoraussetzungen vorgegeben ist. Kann ich mich dennoch bewerben?
Ja, bei den folgenden Lebensumständen, die sich verzögernd auf ein Studien- oder Promotionsvorhaben auswirken, kann eine Bewerbung zugelassen werden:- Schwangerschaft und Geburt
- Betreuung von Kindern bis zu 12 Jahren (maximal 3 Jahre pro Kind)
- Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen
- Behinderung oder chronische Erkrankung
- lange schwere Krankheit
- ggf. sonstige Umstände
Die Geburtsdaten von Kindern sowie Zeiten der Betreuung von Kindern, Zeiten der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen oder längere Auszeiten auf Grund einer Krankheit oder Behinderung sollten im Bewerbungsformular angegeben werden; hierfür ist das letzte Freitextfeld „Sonstige Bemerkungen/Hinweise“ geeignet. Der DAAD behält sich vor, entsprechende Belege von Ihnen anzufordern.
Behinderungen und Krankheiten weisen Sie dem DAAD durch den Behindertenausweis oder ein ärztliches Attest nach. Aus dem Attest sollten nach Möglichkeit die Fehlzeiten hervorgehen. Informationen zum Auslandsstudium mit Behinderung oder chronischer Krankheit finden Sie auf der Seite: .
Auch "sonstige Umstände" sind zu begründen und mit aussagekräftigen Nachweisen zu belegen.6. Gibt es regionale Einschränkungen bei den “Jahresstipendien für Studienaufenthalte im Ausland“?
Ja: Wenn Sie einen Aufenthalt in einem planen, können Sie leider nicht im Programm „“ gefördert werden. Bitte bewerben Sie sich um eine Förderung im Erasmus+-Programm. Eine Förderung für ein ist dagegen weltweit möglich.7. Kann ich mich mit jedem Studienfach bewerben?
Ja, die DAAD-Stipendienprogramme stehen generell allen Fachrichtungen offen. In manchen Programmen gibt es für bestimmte Fächer Einschränkungen. Darüber hinaus gibt es fachspezifische Sonderprogramme. In der können Sie die Programme auswählen, die für Ihre Fachgruppe angeboten werden.8. Ich möchte ein Fernstudium/Onlinestudium oder ein Teilzeitstudium an einer ausländischen Hochschule aufnehmen. Kann ich mich um ein DAAD-Stipendium bewerben?
Nein, DAAD-Stipendien werden an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die im Ausland ein Präsenzstudium in Vollzeit absolvieren möchten. Daher können Bewerber, die ein Blended Learning- oder Fern-/Onlinestudienprogramm belegen möchten oder im Ausland in Teilzeit studieren wollen, keine DAAD-Förderung erhalten.9. Wie gut müssen meine Sprachkenntnisse sein?
In den meisten Stipendienprogrammen sind mindestens gute Kenntnisse der Unterrichtssprache bzw. der Forschungssprache im Gastland unerlässlich. Von dieser Regel gibt es in einigen Programmen Ausnahmen und einige Programme dienen explizit dem Spracherwerb, daher beachten Sie bitte unbedingt die Programmausschreibungen in der .10. Wie kann ich meine Sprachkenntnisse nachweisen?
Die Kenntnisse der Unterrichtssprache zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen mit Nachweisen belegt werden, die nicht älter als zwei Jahre sein sollten. Dafür nutzen Sie bitte das . Es muss vom jeweiligen Fremdsprachenlektor bzw. der -lektorin oder von einem Prüfungsberechtigten des Sprachenzentrums bzw. des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache ausgestellt und von Ihnen mit der Bewerbung eingereicht werden. (Hier finden Sie eine für Lektoren und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars.)Alternativ kann ein hiervon vorgelegt werden. Liegt Ihnen bereits das für die Zulassung zum Studium erforderliche Sprachzeugnis vor (z.B. TOEFL), sollten Sie dieses Zeugnis auf jeden Fall einreichen. Handelt es sich dabei nicht um ein „befreiendes Zeugnis“, müssen Sie ein solches oder einen Nachweis auf DAAD-Sprachzeugnisformular zusätzlich einreichen.
Für Bewerbungen in die USA und nach Kanada ist ein TOEFL-Test aussagekräftiger als ein Sprachnachweis auf dem DAAD-Formular.
Sie sollten sich in jedem Fall vorab bei der gewünschten Gasthochschule nach dem dort für die Zulassung verlangten Sprachnachweis erkundigen.Wichtig: Mit Ihrer Bewerbung müssen Sie auf jeden Fall einen Sprachnachweis hochladen (Ausnahmen: siehe A 11 bis 13). Falls Sie darüber hinaus bis zum Auswahltermin weitere Sprachtests ablegen, können Sie diese gerne über das Portal nachreichen. Der DAAD wird sich bemühen, sie der Auswahlkommission zukommen zu lassen.
11. Ich habe bereits einen Schulabschluss in der Sprache, in der ich im Ausland studieren möchte. Muss ich trotzdem einen Sprachnachweis einreichen?
Ein einschlägiger Schulabschluss in der Unterrichtssprache der Gasthochschule, z.B. das International Baccalaureate Diploma (IB) oder das französische Baccalauréat (Abibac) wird als Alternative zum Sprachnachweis anerkannt. Der Schulabschluss darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Bitte geben Sie dies im Bewerbungsformular im Freitextfeld der Rubrik „Sprachkenntnisse“ an.Leistungskurse in der Sprache des Gastlandes sind nicht ausreichend. Ebenso reicht es nicht aus, wenn Sie an einem bilingualen Gymnasium Abitur gemacht haben, aber keinen Abschluss in der Sprache des Gastlandes erworben haben. Zum Beispiel: Wenn Sie an einem bilingualen Gymnasium (mit einzelnen Fächern in Englisch) ein rein deutsches Abitur gemacht haben.
12. Ich habe bereits einen Hochschulabschluss in der Sprache, in der ich im Ausland studieren oder promovieren möchte. Muss ich trotzdem einen Sprachnachweis einreichen?
Ein einschlägiger Hochschulabschluss in der Sprache des Gastlandes wird als Alternative zum Sprachnachweis anerkannt. Einzelne Seminare oder Vorlesungen in der Unterrichtssprache des Gastlandes sind nicht ausreichend. Zum Beispiel: Sie haben einen Bachelor in Großbritannien oder in einem vollständig englischsprachigen Studiengang erworben und möchten in den USA studieren.In diesen Fällen entfällt das Sprachnachweisformular. Bitte geben Sie dies im Bewerbungsformular im Freitextfeld der Rubrik „Sprachkenntnisse“ an.
13. Ich studiere bereits im Gastland und bewerbe mich nun für eine Förderung des zweiten Studienjahres. Benötige ich dennoch einen Sprachnachweis?
Nein, in diesem Fall ist ein Sprachnachweis nicht erforderlich.14. Ich bin Muttersprachler/in bzw. bilingual aufgewachsen. Muss ich dennoch einen Sprachnachweis einreichen?
Ja, in diesen Fällen ist ein Sprachnachweis erforderlich. Beachten Sie bitte die Informationen unter A.10.15. Meine Gasthochschule verlangt keinen Sprachnachweis. Ist dennoch ein Sprachnachweis erforderlich?
Ja, auf jeden Fall. Beachten Sie bitte die Informationen im Kapitel A. 10.16. Kann ich mich für ein Stipendium bewerben, wenn ich an einer Berufsakademie studiere?
Ja, wenn es sich um einen akkreditierten Bachelorstudiengang handelt.17. Ich studiere bereits an einer ausländischen Hochschule. Kann ich mich für ein Stipendium zum Weiterstudium im bisherigen Gastland bewerben?
Ja, wenn Sie noch nicht mehr als ein Studienjahr im Gastland studiert haben. Bitte beachten Sie die für Erasmus+-Programmländer geltenden Einschränkungen (s. Antwort zu Frage A.6) im . Diese regionale Einschränkung gilt nicht, wenn Sie einen Masterabschluss im Ausland anstreben und sich im Programm bewerben möchten.18. Ich studiere an einer ausländischen Hochschule und strebe ein Auslandsstudium in einem anderen Land an. Kann ich mich für ein Stipendium bewerben?
Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie die für Erasmus+-Programmländer geltenden Einschränkungen (s. Antwort zu Frage A.6). Diese regionale Einschränkung gilt nicht, sofern Sie einen Masterabschluss im Ausland anstreben und sich im Programm bewerben möchten.19. Ich promoviere an einer ausländischen Hochschule. Kann ich mich für ein Stipendium für Doktoranden bewerben?
Nein, das ist nicht möglich. Eine Bewerbung um ein DAAD-Stipendium für Doktoranden ist nur möglich, wenn Sie an einer Hochschule in Deutschland promovieren.20. Kann ich mich um ein DAAD-Doktorandenstipendium bewerben, wenn ich Kollegiat/in oder Stipendiat/in eines Graduiertenkollegs der DFG bin?
„Kollegiaten“ der Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind bewerbungsberechtigt. „Stipendiaten“ der Graduiertenkollegs (mit DFG-Förderung) können sich nur um Doktorandenstipendien mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten bewerben. Im Falle einer Förderung ergänzt der DAAD das laufende DFG-Grundstipendium des Graduiertenkollegs durch ein Aufstockungsstipendium in Höhe des Auslandszuschlags der DAAD-Doktorandenrate. Wenn das Graduiertenkolleg bereits einen Auslandszuschlag zahlt, ist eine zusätzliche Förderung durch den DAAD nicht möglich. Aufenthalte von mehr als sechs Monaten können in Abstimmung mit der DFG nur dann vom DAAD gefördert werden, wenn das DFG-Stipendium während des gesamten Auslandsaufenthalts ruht.21. Kann ich mich auch im Doktorandenprogramm bewerben, wenn ich mit einer praktischen Ausrichtung in einem künstlerischen Fach oder in Architektur promoviere?
Wenn Sie in den Fachbereichen Bildende Künste, Darstellende Kunst oder Musik mit einem künstlerischen Projekt bzw. im Bereich Architektur mit einem Vorhaben mit praktischer Ausrichtung promovieren wollen, bewerben Sie sich bitte mit den erforderlichen Unterlagen und Arbeitsproben im Programm „Stipendien für Studierende im Fachbereich Bildende Künste/Design/Film (bzw. Darstellende Kunst bzw. Musik bzw. Architektur)“ zu dem dort genannten Termin. Im Übrigen gelten für Sie die Bedingungen des Programms „Forschungsstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden“.
1. Wie kann ich mich um ein Stipendium bewerben?
Der Einstieg zur Bewerbung erfolgt über die Ausschreibungen in der . Dort werden Sie zu den Bewerbungsschritten und zu den entsprechenden Formularen geleitet. Bei Programmen mit festen Bewerbungsschlussterminen wird das Portal in der Regel spätestens sechs Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet und zum Bewerbungstermin um 23.59 Uhr geschlossen (z.B. Bewerbungsschluss 15. Juli, eine Bewerbung ist bis zum 15. Juli um 23.59 Uhr möglich).
Beachten Sie bitte: Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr unter (+49) 228/882-8888 oder per E-Mail unter [email protected] weiter. Bitte planen Sie die Erreichbarkeit der Hotline bei Ihrer Bewerbung mit ein.2. Welche Unterlagen muss ich im DAAD-Portal einreichen?
Sie müssen alle in der jeweiligen Ausschreibung genannten Bewerbungsunterlagen einreichen. Diese Dokumente sind einzeln im DAAD-Portal hochzuladen – mit Ausnahme von gegebenenfalls erforderlichen Gutachten und evtl. Arbeitsproben, wie z.B. DVDs bei Künstlern/Architekten, die per Post eingereicht werden.
Die genauen Auflistungen der im jeweiligen Stipendienprogramm einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Programmausschreibungen in der .3. Muss ich meine Zeugnisse im Original bzw. in beglaubigter Kopie einreichen?
Nein, da die Bewerbungsunterlagen als PDF im DAAD-Bewerbungsportal hochgeladen werden, ist dies nicht erforderlich. Nur gegebenenfalls erforderliche Gutachten werden im Original eingereicht und per Post an den DAAD gesendet.4. Studierende müssen unter anderem einen "Studienplan" einreichen. Was soll dieser beinhalten?
Ein Studienplan soll das angestrebte akademische Ziel des Auslandsaufenthalts beschreiben und die geplanten Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule aufführen.
Beschreiben Sie kurz den Inhalt der voraussichtlichen Veranstaltungen bzw. der Module und machen Sie Angaben dazu, wie viele Credit Points dafür vergeben werden. Die Veranstaltungsübersicht kann auch in tabellarischer Form erstellt werden. Stellen Sie auch dar, wie sich Ihr Vorhaben im Ausland in Ihren bisherigen und zukünftigen Studienverlauf einfügt und begründen Sie kurz Ihre Wahl.
Beachten Sie, dass es sich um einen vorläufigen Plan handelt, da zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht unbedingt feststeht, welche Kurse an Ihrer Gasthochschule in dem betreffenden Studienjahr tatsächlich stattfinden und ob Sie zu den gewünschten Kursen zugelassen werden.
Falls Sie vorab mit einem Prüfungsberechtigten Ihrer Heimathochschule besprochen haben, welche ausländischen Studienleistungen nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden, können Sie hierzu gerne gegebenenfalls Angaben im Studienplan machen.5. Außerdem muss ein „Motivationsschreiben“ eingereicht werden. Was ist darunter zu verstehen?
Das Motivationsschreiben ist eine weitere Bewerbungsunterlage; sie soll bitte nicht mit dem Studienplan zusammengefasst, sondern als eigenes Dokument erstellt und im Portal hochgeladen werden.
In dem Motivationsschreiben begründen Sie persönlich kurz und prägnant (auf maximal 2 Seiten) in Ihren eigenen Worten, weshalb Sie das von Ihnen im Bewerbungsformular angegebene Vorhaben (z.B. Studium, Forschungsprojekt, Praktikum) an der von Ihnen gewählten Gastinstitution realisieren möchten.
Gehen Sie zum Beispiel darauf ein, warum das Vorhaben für Sie in fachlicher und persönlicher Hinsicht für Ihre weitere Laufbahn und Entwicklung besonders bedeutend ist, was Sie sich davon versprechen, weshalb es gerade in dem von Ihnen gewünschten Land und an der gewünschten Gastinstitution durchgeführt werden soll etc.6. Die Unterrichtssprache bzw. Arbeitssprache in meinem Gastland ist Englisch. Sollte ich daher meine Stipendienbewerbung auf Englisch verfassen?
Nein, das ist nicht erforderlich. Die Auswahlkommission setzt sich aus Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern deutscher Hochschulen zusammen und erwartet keine auf Englisch verfassten Bewerbungsunterlagen, wenngleich sie akzeptiert werden. Als Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse dient ein Sprachzeugnis oder ein , das Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen. Wenn Sie eines der aufgelisteten Sprachzeugnisse einreichen, ist kein DAAD-Sprachnachweisformular erforderlich.7. Meine Bewerbungsunterlagen liegen mir auf Englisch vor. Kann ich sie in dieser Sprache einreichen?
Ja, das ist möglich.8. Laut Ausschreibung soll ich ein Gutachten eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin einreichen. Wer gilt als Hochschullehrer?
Als Hochschullehrer/ Hochschullehrerin gelten laut hauptberuflich an einer Hochschule tätige Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren. Darüber hinaus können Bewerbungsgutachten auch von Tenure-Track-Professuren an Hochschulen sowie von Nachwuchsgruppenleiterinnen und Nachwuchsgruppenleitern erstellt werden.
9. Ich habe technische Probleme mit meiner Online-Bewerbung. Was kann ich tun?
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter [email protected] weiter. Bitte planen Sie die Erreichbarkeit der Hotline bei Ihrer Bewerbung mit ein.10. Ich habe inhaltliche Fragen zur Stipendienbewerbung. Was kann ich tun?
Sofern in der Programmausschreibung in der keine Ansprechperson genannt wird, wenden Sie sich bei Fragen zu den DAAD-Stipendien an das Infocenter des DAAD. Nutzen Sie dazu bitte das auf unserer Website.
Das Infocenter ist zudem telefonisch erreichbar unter 0228-882-180 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr; am Freitag von 9 bis 14 Uhr.11. Was passiert mit meinen Bewerbungsunterlagen, nachdem ich sie eingereicht habe?
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Die Daten von Bewerberinnen und Bewerbern werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind.
Die Unterlagen erfolgloser Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht bzw. vernichtet.
1. Wer entscheidet über meine Bewerbung?
Der DAAD beruft nach fachlichen und regionalen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommissionen ein, die die Bewerbungen begutachten und über die Stipendienvergabe entscheiden. Im Bedarfsfall werden zusätzliche Stellungnahmen und Fachgutachten eingeholt.
Mitglieder der Auswahlkommissionen, die vom berufen werden, sind in erster Linie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer deutscher Hochschulen. An der Auswahl beteiligt sind außerdem in der Regel ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DAAD-Geschäftsstelle. Letztere haben kein Stimmrecht.
Die berufenen Auswahlkommissionsmitglieder sind ehrenamtlich für den DAAD tätig. Mehr Informationen zu den Auswahlkommissionen finden Sie .
Der Zeitpunkt der Auswahlen und ob diese mit oder ohne persönliche Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber stattfinden, hängt von dem gewünschten Gastland bzw. dem Stipendienprogramm ab. In den einzelnen Programmausschreibungen in der finden Sie Hinweise zu dem für Ihr Programm geltenden Verfahren und zeitlichen Ablauf.2. Wer wird zur persönlichen Vorstellung eingeladen?
Wenn in Ihrem Stipendienprogramm eine Auswahl mit „persönlicher Vorstellung“ vorgesehen ist, wird – je nach Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel und je nach Anzahl der eingegangenen Bewerbungen – ein Teil der Bewerberinnen und Bewerber nach einer ersten Prüfung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen zur persönlichen Vorstellung nach Bonn eingeladen. Wer eingeladen wird, richtet sich nach der Bewertung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der Auswahlkriterien des jeweiligen Stipendienprogramms.3. Wie sieht eine persönliche Vorstellung vor einer DAAD-Auswahlkommission aus?
Die persönliche Vorstellung ist keine Prüfung, sondern ein Gespräch zwischen Auswahlkommission und Bewerber bzw. Bewerberin, für das in den meisten Programmen jeweils maximal 15 Minuten angesetzt werden. Die Kommission möchte sich in dem Auswahlgespräch einen Eindruck von der Motivation und den Kenntnissen der Bewerberin oder des Bewerbers machen; es dient somit als Ergänzung zur Bewertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Das Gespräch wird von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des DAAD moderiert, ein weiterer DAAD-Mitarbeiter führt Protokoll. Die Auswahlkommission setzt sich in der Regel aus ca. 4 bis 8 Mitgliedern zusammen.
Nach einer Begrüßung und kurzen Vorstellung der Kommission stellen die Kommissionsmitglieder konkrete Fragen, insbesondere zum bisherigen Werdegang (Studium/Promotion, ggf. außerfachliche Interessen und Engagement), zum geplanten Vorhaben sowie zu weiteren akademischen oder beruflichen Zielen. Es können auch konkrete Fachfragen gestellt werden, sowie Fragen zur Geschichte oder aktuellen sozialen oder politischen Situation im Gastland. Oftmals wird auch eine kurze Unterhaltung in der (Unterrichts-)Sprache des Gastlandes geführt.
In manchen Programmen gibt es hiervon abweichende Verfahren; hierzu finden Sie ggf. die Erläuterungen in den einzelnen Programmausschreibungen in der .
4. Welches sind die Kriterien für die Auswahlentscheidung?
Wichtige Kriterien für die Auswahl sind im Allgemeinen:- die Qualität des Vorhabens, gemessen an Studien- bzw. Forschungsplan und Motivationsschreiben
- die akademische bzw. künstlerische Qualifikation, gemessen an Studienleistungen und ggf. Gutachten
- sprach- und landeskundliche Kenntnisse
- außerfachliche Kenntnisse, Interessen und Engagement
In einigen Programmen gelten zusätzliche oder hiervon abweichende Kriterien. Diese entnehmen Sie bitte der jeweiligen Programmausschreibung in der .
5. Wird die Auswahlentscheidung begründet?
Die Vielfalt der Auswahlkriterien, ihre Gewichtung untereinander und die Gewährleistung der absoluten Vertraulichkeit der Entscheidungsfindung im Auswahlgremium führen dazu, dass die Entscheidungen Bewerberinnen und Bewerbern gegenüber nicht im Einzelnen begründet werden.
1. Wie hoch sind die monatlichen Stipendienraten?
Die monatlichen Stipendienraten setzen sich aus einem Grundbetrag und einem nach Ländern bzw. Regionen differenzierten Auslandsbetrag zusammen. Ab August 2020 betragen sie für Studierende zwischen 950 Euro und 1.550 Euro. Eine Erhöhung der Stipendienrate zur Deckung eines individuell begründeten Mehrbedarfs ist grundsätzlich nicht möglich; eine Ausnahme besteht für Bewerberinnen und Bewerber mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit (siehe Frage 2); bitte informieren Sie sich hierzu ggf. auf unserer Homepage unter .
Doktorandinnen und Doktoranden, die in einem Doktorandenprogramm gefördert werden, erhalten eine höhere Rate als Studierende.
Die Stipendien werden nicht in jedem Fall zur Deckung der gesamten Lebenshaltungskosten ausreichen, insbesondere an besonders teuren Standorten, so dass eine gewisse Eigenbeteiligung notwendig werden kann.
Im Programm „“ werden Teilstipendien (in der Regel 300 Euro pro Monat) gezahlt. Das DAAD-Teilstipendium deckt ausschließlich die auslandsbedingten Mehrkosten. Die Teilstipendien können mit den Förderleistungen anderer Stellen kombiniert werden. Weitere Informationen zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie .2. Gibt es zusätzliche Stipendienleistungen für Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit?
Ja, in diesen Fällen können zusätzliche Mittel beantragt werden, welche die regulären Stipendienleistungen individuell ergänzen. Setzen Sie sich dazu nach dem Stipendien-Auswahlverfahren mit der zuständigen Ansprechperson im DAAD in Verbindung.
Beachten Sie bitte: eine Angabe der Behinderung oder chronischen Krankheit schon im Bewerbungsformular ist nicht notwendig, kann aber unter Umständen hilfreich sein, z.B. wenn sich ein Handicap nachteilig auf Ihren Studienverlauf/Ihre Studienleistungen ausgewirkt hat und dies im Bewerbervergleich berücksichtigt werden soll. Weitere Informationen zur Auslandsmobilität mit Behinderung finden Sie unter .3. Zahlt der DAAD einen Zuschuss zu Studiengebühren im Gastland?
Ja, der DAAD kann Studiengebühren an der ausländischen Hochschule bis zu einer für die einzelnen Länder festgesetzten Höchstgrenze übernehmen.
Im Programm "“ oder auch im Programm „“ werden in der Regel bis zu 2.500 Euro pro Studienjahr als Zuschuss zu den Studiengebühren gezahlt. Für einige Länder sind höhere Zuschüsse möglich; so können gegenwärtig für die USA bis zu 18.000 Euro, in Großbritannien bis zu 6.100 Euro pro Studienjahr gezahlt werden. Beachten Sie dazu bitte die Angaben in der jeweiligen Programmausschreibung in der . Es ist dennoch unter Umständen mit einer erheblichen Eigenbeteiligung zu rechnen.4. Übernimmt der DAAD Reisekosten?
Ja, der DAAD zahlt, wenn in der Programmausschreibung nicht anders angegeben, je nach Gastland unterschiedlich hohe Reisekostenzuschüsse in Form von Pauschalen. Mit dem Reisekostenzuschuss sind auch Reisenebenkosten (z.B. Visagebühren, Kosten für Impfungen etc.) abgegolten.5. Bin ich durch den DAAD im Ausland versichert?
In den meisten Programmen, wie z.B. im Programm „“ oder im „“, umfassen die Stipendienleistungen eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung für den Auslandsaufenthalt. In den Programmen, in denen eine Teilstipendienrate gezahlt wird, ist eine Versicherung nicht automatisch in den Stipendienleistungen enthalten. Stipendiatinnen und Stipendiaten können diese aber auf eigene Kosten über den DAAD abschließen. Informationen zur DAAD-Versicherung finden Sie auf der Seite . Beachten Sie bitte die Angaben zu den Stipendienleistungen in der Programmausschreibung in der .6. Welche Familienleistungen gewährt der DAAD?
Der DAAD möchte auch Studierende mit Familie ermutigen, im Studium oder während der Promotion einen Auslandsaufenthalt zu realisieren und bietet hierfür spezielle Zusatzleistungen: So werden auf Antrag der Stipendiatin oder des Stipendiaten monatliche Kinderzulagen, ein „Verheiratetenzuschlag“ für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, ein Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten sowie Zuschüsse zu Reise- und Versicherungskosten für Kinder und Ehe- oder eingetragene Lebenspartner gewährt.
In Programmen, in denen lediglich Teilstipendien gezahlt werden, können diese Leistungen leider nicht angeboten werden.7. Was sind „Gegenstipendien“ und was ist hierbei zu beachten?
Eine Reihe ausländischer Hochschulen stellt dem DAAD sogenannte Gegenstipendien zur Verfügung, die oftmals in einem Erlass der Studiengebühren für die DAAD-Stipendiaten bestehen.
Für diese Gegenstipendien gelten in der Regel die gleichen Bewerbungsvoraussetzungen und der gleiche Bewerbungsgang wie für DAAD-Stipendien. In den meisten Fällen müssen Sie sich also nicht gesondert um ein Gegenstipendium bewerben.
Liegen die Stipendienleistungen von ausländischer Seite unter denen des entsprechenden DAAD-Stipendiums, gleicht der DAAD die Differenz nach seinen Richtlinien aus. Bitte beachten Sie: Wenn Ihnen ein Stipendium des DAAD zugesprochen wurde, heißt das nicht, dass Sie automatisch auch ein Gegenstipendium an der gewünschten Hochschule erhalten. Über die Vergabe des Gegenstipendiums entscheiden die ausländischen Hochschulen unabhängig vom DAAD.
Falls Ihnen zusätzlich ein Gegenstipendium zugesprochen wird, kann (je nach Art und Umfang des Gegenstipendiums) eine teilweise oder komplette Befreiung von den Studiengebühren möglich sein. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen, sondern bei der Auswahl der Hochschulen auch auf die Finanzierbarkeit Ihres Studienvorhabens ohne ein eventuelles Gegenstipendium achten.
1. Ich bekomme BAföG, welche Regelungen gelten für mich?
BAföG-Empfänger, die einen Auslandsaufenthalt realisieren wollen, sollen nicht schlechter gestellt sein als Studierende ohne BAföG-Bezug. Daher werden die BAföG-Leistungen vom DAAD nicht auf das Stipendium angerechnet; es werden die vollen Stipendienraten ausgezahlt.
Falls Sie während des Auslandsaufenthalts BAföG beziehen, sind Sie verpflichtet, Stipendienleistungen des DAAD als Einkommen bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt anzugeben.
Das BAföG reduziert sich während der Stipendienzeit allerdings um den Betrag der DAAD-Stipendienrate, der 300 Euro überschreitet (Leistungsstipendien bis 300 Euro zählen nicht als Einkommen und werden daher nicht auf das BAföG angerechnet).2. Kann ich als Stipendiat/in der Begabtenförderungswerke ein DAAD-Stipendium erhalten?
Doktorandinnen und Doktoranden, die einen Auslandsaufenthalt im Zusammenhang mit der Promotion planen und sich in der Promotionsförderung eines der befinden, können kein DAAD-Stipendium erhalten.
Für alle anderen Stipendienzwecke ist eine Förderung durch den DAAD möglich, allerdings ist dann die Inanspruchnahme eines Auslandszuschlags der Förderwerke ausgeschlossen. Weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden bei Studierenden in voller Höhe auf das DAAD-Stipendium angerechnet.
Beim Erhalt eines DAAD-Teilstipendiums wird ein Inlandsstipendium des Begabtenförderungswerkes nicht angerechnet.
Die Studienkostenpauschale der Begabtenförderungswerke wird nicht auf die DAAD-Stipendienrate angerechnet.3. Kann ich als Stipendiat/in eines Graduiertenkollegs mit einem DAAD-Stipendium gefördert werden?
Doktorandinnen und Doktoranden, die als „Stipendiaten“ eines Graduiertenkollegs gefördert werden, können sich nur um Kurzstipendien für Doktoranden bewerben. Im Falle einer Förderung ergänzt der DAAD das laufende DFG-Grundstipendium des Graduiertenkollegs durch ein Aufstockungsstipendium in Höhe des Auslandszuschlags der DAAD-Doktorandenrate.4. Ich erhalte für den Auslandsaufenthalt ein Zweitstipendium von einem anderen Stipendiengeber. Wird es auf das DAAD-Stipendium angerechnet?
Ein Zweitstipendium wird auf die DAAD-Stipendienrate angerechnet, wenn und soweit es 450 Euro pro Monat übersteigt. Zweitstipendien für ein Lehramtspraktikum im Ausland im Rahmen des Programms „Schulwärts!“ werden voll auf die DAAD-Stipendienrate angerechnet.
Beim Erhalt von DAAD-Teilstipendien wird ein Zweitstipendium bis zur Höhe von 649 Euro belassen. Ein darüberhinausgehender Betrag wird auf das Teilstipendium angerechnet.
Nebenleistungen, die von einem Zweitstipendiengeber nicht abgedeckt sind, werden im Rahmen der DAAD-Richtlinien für die einzelnen Programme vom DAAD übernommen. Umgekehrt rechnet der DAAD Nebenleistungen, die von einem Zweitstipendiengeber bereits abgedeckt sind, auf die DAAD-Leistungen an.
Zuschüsse zu Studiengebühren anderer Stipendiengeber werden bis zur Höhe der Restkosten, die nicht vom DAAD abgedeckt sind, belassen. Darüber hinausgehende Zuschüsse werden auf den DAAD-Zuschuss angerechnet.5. Ich werde mein Gehalt während des Auslandsaufenthalts weiter beziehen, ohne dass ich meine Tätigkeit im Ausland fortsetze. Wie wird mein Gehalt auf das Stipendium angerechnet?
Während der Stipendienlaufzeit weiterlaufende inländische Gehaltsbezüge werden in voller Höhe auf den „inlandsbezogenen Teil“ der DAAD-Vollstipendienleistungen (850 Euro bei Doktoranden, 649 Euro bei Studierenden und in Graduiertenprogrammen geförderten Promovierten) angerechnet. Bei Promovierten in Postdoc-Programmen werden weiterlaufende Bezüge auf den Grundbetrag des Stipendiums angerechnet.
Je nach Höhe der Vergütungen erhalten die Stipendiaten gegebenenfalls nur noch die auslandsbedingten Mehrkosten.
Bei Förderung mit DAAD-Teilstipendien bleiben weiterlaufende inländische Gehaltsbezüge unberücksichtigt.6. Ich möchte mir im Ausland einen Nebenjob suchen und etwas dazu verdienen. Ist das möglich und wird das Gehalt auf das Stipendium angerechnet?
Die Ausübung einer Nebentätigkeit ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des DAAD in Bonn gestattet. Das Hauptkriterium für die Zustimmung ist, dass die Nebentätigkeit den Stipendienzweck nicht gefährdet oder ihm widerspricht. Die über die Pauschalierungsgrenze für Teilzeitbeschäftigte (z.Z. 450 Euro) hinausgehenden Einkünfte werden auf das Stipendium angerechnet.
Bei Förderung mit DAAD-Teilstipendien gilt: Der so genannte Eigenanteil an den Kosten des Auslandsstudiums (649 Euro) kann auch durch eine Nebentätigkeit aufgebracht werden (Nettoverdienst). Eine Nebentätigkeit bis zur Höhe des Eigenanteils muss dem DAAD angezeigt werden, ist jedoch nicht genehmigungspflichtig. Die Ausübung einer Nebentätigkeit mit einem Verdienst, der über die Höhe des Eigenanteils hinausgeht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des DAAD in Bonn gestattet. Das Hauptkriterium für die Zustimmung ist auch in diesem Fall, dass die Nebentätigkeit den Stipendienzweck nicht gefährdet oder ihm widerspricht.7. Ich bekomme ein Stipendium für ein Praktikum oder eine Lehrtätigkeit und bekomme hierfür vom Praktikumsgeber oder der Gasthochschule eine Vergütung. Wird der Verdienst auf das Stipendium angerechnet?
Sollte der Praktikumsgeber/die Gasthochschule eine Vergütung zahlen, werden die über die Pauschalierungsgrenze für Teilzeitbeschäftigte (z.Z. 450 Euro) hinausgehenden Einkünfte auf das Stipendium angerechnet.
Zahlt der Praktikumsgeber/ die Gasthochschule eine Aufstockung zum Stipendium, um einen gesetzlichen Mindestlohn zu gewährleisten, wird diese Aufstockung nicht mit dem Stipendium verrechnet.
1. Kann ich mich auf mehrere DAAD-Stipendien bewerben?
Eine Bewerbung auf mehrere DAAD-Stipendien für dasselbe Vorhaben ist grundsätzlich möglich, sollte aber sehr gut begründet werden. Die gleichzeitige Inanspruchnahme mehrerer vom DAAD finanzierter Förderungen ist jedoch ausgeschlossen.2. Kann ich ein DAAD-Stipendium und ein anderes Stipendium gleichzeitig in Anspruch nehmen?
Ein Erasmus+-Stipendium sowie ein Fulbright-Stipendium sind mit einem DAAD-Stipendium nicht vereinbar. Auch kann ein Deutschlandstipendium nicht gleichzeitig mit einem DAAD-Stipendium in Anspruch genommen werden (Ausnahme: DAAD-Teilstipendium); die Beurlaubung von einem Deutschlandstipendium für die Laufzeit des DAAD-Stipendiums ist jedoch möglich. Ansonsten werden Zweitstipendien deutscher und ausländischer (privater und öffentlicher) Einrichtungen auf die DAAD-Stipendienraten angerechnet, wenn und soweit sie 450 Euro pro Monat übersteigen (siehe Frage E. 4).3. Ich möchte ein Auslandssemester machen. Gibt es dafür Stipendienprogramme des DAAD?
Semesteraufenthalte werden aktuell nur im Programm „HAW.International: Semesteraufenthalte und Abschlussarbeiten für Studierende“ direkt vom DAAD gefördert, das sich an Studierende von Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen richtet.
Darüber hinaus werden Auslandssemester über die Programme Erasmus+ und PROMOS gefördert. Die Bewerbungen für diese Programme laufen nicht über den DAAD: die an PROMOS und Erasmus+ teilnehmenden Hochschulen haben selbst die Möglichkeit, an ihre Studierenden Stipendien für Auslandsaufenthalte zu vergeben. Im DAAD-Programm PROMOS können grundsätzlich gefördert werden: Studien-, Praxis- und Sprachkursaufenthalte, mehrwöchige Fachkurse, Sommerkurse und kurze Aufenthalte für Abschlussarbeiten. Möglich ist auch die Förderung von Studienreisen von Studierendengruppen ins Ausland. Weitere Informationen zu Erasmus+ und PROMOS erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt/International Office Ihrer Hochschule.4. Gibt es noch andere DAAD-finanzierte Auslandsstipendien, die nicht in der Stipendiendatenbank aufgelistet sind?
Ja, der DAAD stellt den Hochschulen auf Antrag Mittel für die Durchführung eigener Projekte zur Verfügung. In vielen dieser Programme sind auch Mittel für die Mobilitätsförderung von Studierenden bis hin zu Hochschullehrerinnen und -lehrern vorgesehen. Auskunft über an Ihrer Hochschule laufende Projekte und gegebenenfalls darin bestehende Stipendienmöglichkeiten erteilt Ihr Fachbereich oder Ihr Akademisches Auslandsamt/International Office.5. Wenn die Förderdauer laut Programmausschreibung „ein Studienjahr“ beträgt - kann ich mich dann auch für ein Studiensemester oder ein Semester zur Recherche für meine Abschlussarbeit bewerben?
Nein, Semesteraufenthalte werden mit den Jahresstipendienprogrammen nicht gefördert. Wenn Sie an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften/Fachhochschule studieren, kommt für Sie aber das Programm „HAW.International: Semesteraufenthalte und Abschlussarbeiten für Studierende“ in Betracht.6. Ich habe schon einmal ein DAAD-Jahresstipendium erhalten. Kann ich mich erneut bewerben?
Die Vergabe eines Jahresstipendiums ist auf ein Mal pro Ausbildungsabschnitt (der mit dem Ablegen des entsprechenden Abschlussexamens endet) beschränkt. Wenn Sie also z.B. während Ihres Masterstudiums ein DAAD-Jahresstipendium erhalten haben, können Sie sich als Doktorandin bzw. Doktorand erneut für ein Jahresstipendium bewerben.7. Ich habe den Bewerbungsschluss verpasst. Was kann ich tun?
Bewerbungen um DAAD-Stipendien müssen immer bis zu den in der jeweiligen Programmausschreibung genannten Terminen erfolgen. Eine rückwirkende Bewerbung bzw. Förderung ist nicht möglich.