Glossar

Akkreditierung

Die Bologna-Erklärung sieht vor, dass die Studienstruktur des Europäischen Hochschulraums im wesentlichen durch zwei Zyklen – undergraduate und graduate – gekennzeichnet sein soll. Die Akkreditierung ist ein zentrales Instrument zur Unterstützung der dazu notwendigen Veränderungsprozesse in den europäischen Hochschulsystemen. Wie die →  Evaluierung dient sie der →  Qualitätssicherung bei der Einführung neuer (ex-ante-Steuerung) und Überprüfung bereits bestehender Studiengänge (ex-post-Steuerung). Die Akkreditierung, d.h. die Zertifizierung eines Studienganges, erfolgt nach Prüfung fachlich-inhaltlicher Mindeststandards, der Berufsrelevanz des zu vergebenden Abschlusses und der Kohärenz sowie Konsistenz der Gesamtkonzeption des Studienganges. Sie wird im Rahmen eines transparenten, formalisierten externen Begutachtungsverfahrens (peer review) befristet vergeben, so dass der Studiengang nach Ablauf einer bestimmten Zeit erneut überprüft werden muss. Die Steuerung des Begutachtungsprozesses liegt bei Agenturen, welche ihrerseits regelmäßiger externer Evaluierung unterliegen. Das Instrument der Akkreditierung zur Anerkennung von Studiengängen ist in Europa zwar noch relativ neu, setzt sich jedoch in zunehmendem Maße in den am Bologna-Prozess beteiligten Ländern durch.

Weitere Informationen unter:
http://www.accreditation-council.de/
European Network for Quality Assurance in Higher Education (enqa): http://www.enqa.net/
International Network for Quality Assurance Agencies in Higher Education (INQAAHE): http://www.inqaahe.nl/

Brügge Prozess

Der Begriff „Brügge-Prozess“ bezieht sich auf die geplante Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit auf dem Feld der Berufsbildung nach dem Modell des Bologna-Prozesses im Hochschulbereich. Im Oktober 2001 hatten die Generaldirektoren für Berufsbildung und -ausbildung anlässlich ihrer Konferenz in Brügge die Initiierung eines Kooperationsprozesses im Bereich der Berufsbildung- und Ausbildung angeregt. Der Europäische Rat hat diese Idee in Barcelona (15.-16. März 2002) bekräftigt. Die Europäische Kommission hat als erste Reaktion im Juni 2002 Vertreter 29 europäischer Länder (EU-Mitgliedstaaten, Beitrittsländer und EWR-Länder) sowie die Sozialpartner zu einer Tagung eingeladen, auf der konkrete Initiativen und Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsbildung in Europa beraten wurden. Die Transparenz von Qualifikationen und Kenntnissen soll durch ein neues, universelles Instrument verbessert werden, das bereits existierende Elemente wie den EUROPASS Berufsbildung, den europäischen Lebenslauf und das Certificate Supplement einbezieht. Außerdem wurde die Ergänzung des ECTS (European Credit Transfer System) zur Anrechnung von Studienleistungen durch ein Transfersystem für die berufliche Bildung diskutiert. Diese Maßnahmen sollen in einen freiwilligen Kooperationsprozess eingebunden werden, dem die dänische Ratspräsidentschaft oberste Priorität beimessen will. Ziel ist die Schaffung einer europäischen Berufsbildung bis 2010, im Rahmen derer die Bürger ihre Qualifikationen und Kenntnisse zwischen Stellen, Branchen und Ländern transferieren können. Die Übertragbarkeit von Leistungen ist – so Viviane Reding, die für Bildung und Kultur zuständige EU-Kommissarin – die Vorbedingung für das Lebenslange Lernen und verstärkte Mobilität.

Weitere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/education/bruges/index_de.html

Diploma Supplement

Um die Transparenz der Qualifikationen für akademische und berufliche Zwecke zu erhöhen, haben Europäische Kommission, Europarat und UNESCO gemeinsam einen Diplomzusatz entwickelt. Er beschreibt in der jeweiligen Landessprache und in Englisch Art und Inhalt des Studiengangs sowie das jeweilige Qualifikationsniveau. Zusätzlich liefert das Dokument Informationen über das Hochschulsystem des ausstellenden Landes, so dass die Qualifikation im jeweiligen Bildungskontext gesehen werden kann.
Der aktuelle Stand der Implementierung des Diploma Supplement in den am SOCRATES-Programm teilnehmenden Ländern findet sich hier.

Weitere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/education/recognition/diploma.html

ECTS

ECTS (European Credit Transfer System) ist ein Credit-System zur Anrechnung von Studienleistungen. Es wurde von der EU-Kommission im Erasmus-Programm im Rahmen eines Pilotprojekts zur Optimierung des Auslandsstudiums von 1989/90 bis 1996/97 getestet. Das System stellt eine Methode zur Messung und zum Vergleich von Studienleistungen bereit und ermöglicht so ihre Übertragung europaweit von Hochschule zu Hochschule. Transparenz der akademischen Lehrangebote wird durch die Bereitstellung von detaillierten Informationen über die jeweiligen Studiengänge und den Stellenwert der einzelnen Lehrveranstaltungen erreicht. Mit der Einführung des Hochschulvertrags im SOKRATES/Erasmus-Programm 1997/98 können sich alle Hochschulen in Europa an ECTS beteiligen. Wichtigste Elemente von ECTS sind das Informationspaket (information package), das Studienabkommen (learning agreement) und die Studiendaten bzw. Stammblatt (transcript of records). In jüngster Zeit wird die Möglichkeit der Nutzung von ECTS auch im Bereich der Berufsbildung diskutiert.

Weiter Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/education/socrates/ects.html

Europäischer Hochschulraum

Die Schaffung eines Europäischen Hochschulraumes (European Higher Education Area = EHEA) bis 2010 ist eines der wichtigsten Ziele der europäischen Bildungsminister zur Förderung der Hochschulzusammenarbeit. Inzwischen sind es 33 Länder, die im Rahmen des sog. “Bologna-Prozesses” eine größere Kompatibilität und Vergleichbarkeit europäischer Hochschulsysteme anstreben und sich dabei auf eine Reihe von Zielen verständigt haben. Dazu gehört u.a. neben der Förderung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden die Einführung von zweistufigen vergleichbaren Studienabschlüssen sowie die Implementierung von ECTS-kompatiblen Leistungspunktesystemen.

Die Bologna-Erklärung der Europäischen Bildungsminister vom 19. Juni 1999: “Der Europäische Hochschulraum” findet sich unter:
http://www.bologna-berlin2003.de/pdf/bologna_declaration.pdf

Die ersten Ergebnisse der Umsetzung und Prioritätensetzungen für die Zeit bis zur Berlin-Konferenz 2003 finden sich im Schluss-Kommuniqué der europäischen Bildungsminister anlässlich der Bologna-follow-up-Konferenz in Prag 2001 (http://www.bologna-berlin2003.de/pdf/prager_kommunique.pdf)

Europäischer Forschungsraum

Die Europäische Kommission hat auf Initiative von Forschungskommissar Philippe Busquin im Januar 2000 eine Mitteilung “Hin zu einem europäischen Forschungsraum” veröffentlicht. Zentrales Anliegen des Papiers ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Forschung in Europa mit Blick auf die Entwicklung zu einer wissensbasierten Wirtschaft. Es soll eine grenzüberschreitende Forschungspolitik in Europa auf der Grundlage einer besseren Zusammenarbeit zwischen Forschern in den einzelnen Mitgliedsstaaten begründet werden. Dabei sollen die Forschungsaktivitäten auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitgliedsstaaten besser abgestimmt werden, jedoch ohne zusätzliche Bürokratie und höhere Kosten. Das Konzept eines Europäischen Forschungsraums (European Research Area = ERA) soll die gemeinsame Nutzung wissenschaftlicher Ressourcen fördern, langfristig Arbeitsplätze schaffen sowie die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken.

Weitere Informationen zum Ausbau des “Europäischen Forschungsraums” unter:
http://www.cordis.lu/rtd2002/era-debate/era.htm

EUROPASS

Der EUROPASS-Berufsbildung – auf Initiative des Europäischen Rates eingeführt – ist ein europaweit einheitliches Dokument, das zweisprachig im Ausland absolvierte Ausbildungsabschnitte bescheinigt und somit der innereuropäischen Mobilität im Bildungsbereich Rechnung trägt. Im EUROPASS-Berufsbildung werden sowohl Inhalt als auch Qualität der erworbenen Qualifikation vom jeweiligen Arbeitgeber bzw. von der jeweiligen Bildungseinrichtung dokumentiert, so dass ein Nachweis über die internationale Erfahrung sowie über die dabei erlernten Fachinhalte vorliegt. Dabei können sowohl Teile der beruflichen Ausbildung als auch im Rahmen des Hochschulstudiums geleistete Praktika berücksichtigt werden.

Weitere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/eduation/europass/broch_de.pdf
http://www.europass-berufsbildung.de

Euro Student 2000

Im Rahmen des Projekts Euro Student 2000 wurden Daten zur sozioökonomischen Situation von Studierenden in acht EU-Mitgliedsstaaten (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Niederlande, Österreich) erhoben. Im Zentrum der Untersuchung standen unterschiedliche Aspekte des Studiums, z.B. nationales Hochschulsystem, individuelle Finanzierung des Studiums, familiärer Hintergrund der Studenten, staatliche Zuwendungen, Internationalisierung des Studiums, Unterkunft sowie Zeitaufwand für Studium und Erwerbsarbeit. Die Auswertung der Informationen soll Basisdaten für die studentische Situation in einem stärker zusammenwachsenden Europa bereitstellen und auch bei der Ausgestaltung studentenbezogener Bildungspolitik der beteiligten Länder eingesetzt werden. Das Projekt wird voraussichtlich fortgesetzt und auf weitere Länder ausgeweitet werden. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für das Frühjahr 2002 vorgesehen.

Nähere Informationen zu dem Projekt finden sich unter:
http://www.his.de/doku/abereich/ausland/proj/Eurostudent/frameset.htm

Evaluierung

Neben → Akkreditierung ist Evaluierung die zentrale Aktivität zur → Qualitätssicherung in der Hochschulbildung. Evaluiert – d.h. bewertet – werden Lehre und Studium eines Faches oder Fachbereichs sowie die jeweils zugeordneten Studiengänge. Durch Bestandsaufnahme und Analyse sollen Stärken und Schwächen der Ausbildung aufgezeigt sowie Vorschläge zur Förderung ihrer Qualität formuliert werden. Die Evaluierung erfolgt entweder intern oder extern. Der Prozess der internen Evaluierung umfasst die systematische Erhebung von Verwaltungsdaten, die Befragung von Studierenden und Absolventen sowie moderierte Gruppengespräche mit Lehrenden und Studierenden. Im Rahmen der externen Evaluierung besuchen Außenstehende das Fach / den Fachbereich, um die Qualität von Studium und Lehre zu überprüfen. Bei den externen Gutachtern (peers) handelt es sich um Hochschullehrer oder Personen aus der beruflichen Praxis, die Gespräche mit Studierenden, dem wissenschaftlichen Nachwuchs sowie den Professoren führen und ein abschließendes Gutachten vorlegen. Der Evaluierung von Studium und Lehre muss eine Rechnungslegung folgen, welche über die Effizienz der erfolgten Qualitätssicherungsmaßnahmen Auskunft gibt.Neben Studium und Lehre wird auch die Forschungsleistung evaluiert. Dies geschieht auf unterschiedlichen Ebenen: bezogen auf die nationalen Forschungssysteme, auf einzelne Einrichtungen, auf Forschungsprogramme oder einzelne Projekte. Auch in dem Bereich der Forschungsevaluation kommen Verfahren der internen und externen Evaluierung zum Einsatz.

Weitere Informationen unter:
European Network for Quality Assurance in Higher Education (enqa): http://www.enqa.net/

International Network for Quality Assurance Agencies in Higher Education (INQAAHE): http://www.inqaahe.nl/ 

GATS

Das allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen GATS (General Agreement on Trade in Services) ist eine Handelsvereinbarung, die von der Welthandelsorganisation WTO (World Trade Organisation) verwaltet und in Kraft gesetzt wird. Das Dienstleistungsabkommen ist – neben dem allgemeinen Handelsabkommen GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) und dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte des Urheberrechts TRIPS (trade-related aspects of intellectual property rights) eine der drei Säulen der WTO. Es ist als Ergebnis der sog. Uruguay-Runde seit 1994 in Kraft und hat die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen durch einen wachsenden Abbau von Wettbewerbsbeschränkungen zum Ziel. Durch das Abkommen verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, ihre Märkte internationalem Wettbewerb ganz oder teilweise zu öffnen. Dabei regelt das Prinzip der „Inländerbehandlung“ die Gleichbehandlung von in- und ausländischen Anbietern, während das „Meistbegünstigungsprinzip“ die Gleichbehandlung aller ausländischen Marktteilnehmer sichert. Der Vertrag steckt eine Dienstleistungssphäre ab, die neben 11 weiteren Bereichen (Gesundheit, Tourismus, Kommunikation, Finanzen u.a.) auch den Bildungssektor einbegreift. Mit der Inkraftsetzung des GATS wurde eine Neuverhandlung dieses Abkommens vereinbart, die im Februar 2000 begonnen hat. Bis 2005 sollen weitere Liberalisierungen der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen vereinbart werden. Die Diskussion um die potentiellen Auswirkungen von GATS auf den Bildungsbereich ist noch im Gang.

Weitere Informationen unter:
http://www.wto.org/english/tratop_e/serv_e/serv_e.htm
http://gats-info.eu.int/
www.aucc.ca/en/international/bulletins/declaration.pdf
(„Joint Declaration on Higher Education and the General Agreement on Trade in Services“, AUCC, ACE, EUA, CHEA)
http://www.fs.tum.de/fzs/inhalt.htm  („Stellungnahme des fzs zu den laufenden GATS-Verhandlungen“)

ISIC

Die ISIC (International Student Identity Card) ist ein von der International Student Travel Confederation (ISTC) herausgegebener internationaler Studierendenausweis, der von studentischen Vertretungen und Reisebüros angeboten wird. Die ISIC wird seit 1993 von der UNESCO als einziger internationaler Studierendenausweis anerkannt. Die Inhaber können in über 90 Ländern Vergünstigungen bei Reisetickets, Übernachtungen, Eintrittskarten u.ä. in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen unter:
www.isic.de

Lebenslanges Lernen

Das Abschlusskommuniqué der Bologna-Folgekonferenz in Prag 2001 hat das „lebensbegleitende oder lebenslange Lernen“ (LLL) als ein wichtiges Element des europäischen Hochschulraums hervorgehoben. Lebenslanges Lernen impliziert eine Lernphase vom Vorschul- bis ins Rentenalter und umfasst das gesamte Spektrum vom formalen über das nicht-formale bis zum informellen Lernen. Dies bedeutet, dass Bildung und Berufsbildung in zentralen Aspekten der Bildungs-, Jugend-, Beschäftigungs- und Forschungspolitik zusammengeführt werden müssen. Ziel dabei ist, einen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen der Einzelne zwischen Lernumgebungen, Arbeitsstellen, Regionen und Ländern wählen kann, um seine Kenntnisse und Kompetenzen zu verbessern und optimal einzusetzen. Eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung des LLL ist die Entwicklung eines umfassenden Leistungsbewertungssystems, das die Beurteilung von Leistungen und Abschlüssen erlaubt, welche im Rahmen von Schule und Hochschule, aber auch in der Arbeitswelt erworben wurden. Der Transfer von Qualifikationen zwischen dem Sektor der Schul- und Hochschulbildung und der Sphäre der Arbeitswelt könnte so gewährleistet werden. Die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung ist die unerlässliche Konsequenz von wachsendem Wettbewerb und der Nutzung neuer Technologien und gehört zu den Schlüsselstrategien, um das vom Europäischen Rat in Lissabon formulierte Ziel zu erreichen, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Die Europäische Kommission hat dem Thema im Oktober 2000 ein Memorandum gewidmet und ein Jahr später eine Mitteilung der beiden Kommissionsmitglieder Vivian Reding (Bildung und Kultur) und Anna Diamantopoulou (Beschäftigung und Soziales) veröffentlicht.

Weitere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/education/life/index_de.htm

Cf. „Konkrete Ansätze zur Realisierung des Lebenslangen Lernens“ unter „Aktuelles“

Promotionsstudium

Während zu Beginn des “Bologna-Prozesses” vor allem das Studium, insbesondere die Implementierung des zweistufigen Graduierungssystems im Vordergrund stand, sollen nun die Promotions- sowie die Postdoc-Phase stärker in die europäischen Strukturreformdebatten einbezogen werden. Bereits 1992 haben sich die Bildungsminister der EU-Mitgliedsstaaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich und Niederlande darauf verständigt, für eine größere Transparenz und die Annäherung der bestehenden Systeme der Doktorandenausbildung zu sorgen. Seit 1994 werden Doktoranden in dem HCM/TMR Forschungsprogramm der EU gezielt gefördert. Die Confederation of European Union Rectors‘ Conferences hat 1991 die Einführung eines “Europäischen Doktorats” als Zusatzzertifikat vorgeschlagen und spricht sich außerdem dafür aus, dass Promovenden mindestens ein Jahr im Ausland verbringen sollen. Damit würde nicht nur die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbessert, sondern auch eine stärkere Vernetzung der Universitäten und Forschungseinrichtungen in Europa gewährleistet werden.
Art und Qualität der Doktorandenausbildung in Europa war auch ein Schwerpunkt der halbjährlichen Beratungen der Generaldirektoren für Hochschulbildung der EU-Mitgliedsstaaten unter schwedischer Präsidentschaft in Halmstad (Mai 2001) und unter spanischer Präsidentschaft in Cordoba (April 2002). Die EU-Kommission hat einen Bericht über die Mobilität von Doktoranden im Rahmen des Socrates/Erasmus-Programms vorgelegt (sog. Mitchell-Report). 

Qualitätssicherung

Ein zentrales Ziel des „Bologna-Prozesses“ ist die Definition und Einhaltung europaweit geltender Qualitätsstandards in der Hochschulbildung. Voraussetzung ist die Erarbeitung vergleichbarer Methoden und Kriterien zur Bewertung der Qualität von Forschung und Lehre. Der Europäische Rat hat 1998 eine verstärkte europäische Zusammenarbeit in diesem Bereich empfohlen. Als Antwort auf diese Ratsinitiative und auf die Zielsetzungen der Bologna-Erklärung ist das Europäische Netzwerk zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (The European Network for Quality Assurance in Higher Education, ENQA) ins Leben gerufen worden, das seit 1999 Informationen über bewährte Praxiserfahrungen sowie neueste Ansätze und Diskussionen im Bereich von Qualitätsbewertung und -sicherung bereitstellt. In der Reihe der sog. Bologna-Seminare wurden in Amsterdam („The European Dimension of Quality Assurance“) erste Ergebnisse der Debatte um europäische Qualitätsstandards zur Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen präsentiert. Das Pilotprojekt “Tuning: Abstimmung der Bildungsstrukturen in Europa“, das auf eine universitäre Initiative zurückgeht und an dem 70 europäische Universitäten beteiligt sind, hat für ein Spektrum von sieben Fächern (Betriebswirtschaft, Erziehungswissenschaften, Geologie, Geschichte, Mathematik, Chemie und Physik) Referenzkriterien für den Vergleich von Abschlussstrukturen und Lehransätzen vorgelegt. Instrumente zur Umsetzung und Einhaltung von Qualitätsstandards sind die → Akkreditierung und die → Evaluierung, die in den einzelnen Ländern von Evaluations- und/oder Akkreditierungsagenturen durchgeführt werden.Weitere Informationen unter:
http://www.jointquality.org/
http://www.inqaahe.nl/
http://www.ia-up.org/papers.htm